#5: Der neue Alltag und die Debatte zur Widerspruchsregelung

Shownotes

Links: Die EU-Mitgliedstaaten verfügen über zwei Arten von Entscheidungssystemen: ausdrückliche oder informierte Zustimmung des Spenders (Opt-in) und mutmaßliche Zustimmung, sofern vor dem Tod kein Widerspruch gegen eine Organentnahme vorliegt (Opt-out). In der EU betreiben 19 Mitgliedstaaten Opt-out-Systeme und 8 Opt-in-Systeme. Diese Regelungen gelten zur Organspende in Europa: www.evz.de/reisen-verkehr/gesundheit/medizinische-behandlungen/organspende.html

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